Kontraindikationen und Grenzen der Hypnosebehandlung kennen

Kontraindikationen sind die Gegenanzeige der Hypnose. Aber es gibt auch noch andere Grenzen, an die ein Hypnotiseur oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie gebunden ist.

Grundsätzlich ist es in Heilberufen rechtlich verboten ein absolutes Heilungsversprechen abzugeben. Wenn Sie also die folgenden Indikationen lesen, so bedeutet dies, dass ich – selbst wenn wissenschaftlich anerkannte Wirksamkeitsnachweise bestehen –  keine Garantie für eine erfolgreiche Heilung durch Hypnose abgeben darf. Dennoch dürfen Sie aus gutem Grunde sehr optimistisch sein, was Hypnose angeht  – da eine Wirksamkeit für viele Bereiche wissenschaftlich nachgewiesen wurde.

Im Januar 2003 wurde dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (§ 11 Psychotherapiegesetz) durch Prof. Dr. Dirk Revenstorf im Auftrag der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) und Deutschen Gesellschaft für Hypnose (DGH) eine „Expertise zur Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Hypnotherapie“ vorgelegt. Es musste geprüft werden, ob  und für welche Anwendungsgebiete die Hypnotherapie die Kriterien für eine wissenschaftliche Anerkennung erfüllt. Dabei ging es den Antragstellern natürlich neben der Wirksamkeit auch um die Erstattungsfähigkeit durch Krankenkassen etc.

Folgende Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Nebenwirkungen wurden aufgeführt:

  • Unerwünschte Nebenwirkungen

    Auch bei hypnotischer Trance sind Nebenwirkungen beobachtet worden. Es gilt der althergebrachte Grundsatz, dass Wirkung auch immer mit Nebenwirkung verbunden sein kann.

    Folgende Nebenwirkungen wurden mit abnehmender Häufigkeit beobachtet:

    1. Emotionale Beeinträchtigung
    2. Kopfschmerz
    3. Übelkeit
    4. Rapportverlust (Verlust des hypnotischen Kontaktes zwischen Hypnotiseur und Klient)
    5. Weinen
    6. Dekompensation (Versagen der seelischen und körpereigenen Gegenregulations- und Reparaturvorgänge im Verlauf einer Erkrankung/Störung)
    7. Sexuelle Schwierigkeiten
    8. Abhängigkeit von der Hypnose

    Zudem kann man auch den Abbruch der Hypnose durch den Klienten (Drop-Out) und die geringe Hypnotisierbarkeit des Klienten (Suszeptibilität) als unerwünschte Nebenwirkung einordnen.

    Selbst leichte Nebeneffekte kommen lediglich in 15% Prozent der Fälle vor und schwerere Beeinträchtigungen nur in etwa 2% der Fälle (Bspw. sehr starkes Weinen). Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass damit die Hypnose bezüglich der unerwünschten Nebenwirkungen im Schnitt nicht schlechter oder besser dasteht als andere psychotherapeutische Verfahren.

    Quelle: http://www.dgh-hypnose.de/images/upload/file/wissenschaftliche-anerkennung-expertise.pdf , S. 163 ff., 23.07.2016, 12:34Uhr)