Kontraindikationen und Grenzen der Hypnosebehandlung kennen

Kontraindikationen sind die Gegenanzeige der Hypnose. Aber es gibt auch noch andere Grenzen, an die ein Hypnotiseur oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie gebunden ist.

Grundsätzlich ist es in Heilberufen rechtlich verboten ein absolutes Heilungsversprechen abzugeben. Wenn Sie also die folgenden Indikationen lesen, so bedeutet dies, dass ich – selbst wenn wissenschaftlich anerkannte Wirksamkeitsnachweise bestehen –  keine Garantie für eine erfolgreiche Heilung durch Hypnose abgeben darf. Dennoch dürfen Sie aus gutem Grunde sehr optimistisch sein, was Hypnose angeht  – da eine Wirksamkeit für viele Bereiche wissenschaftlich nachgewiesen wurde.

Im Januar 2003 wurde dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (§ 11 Psychotherapiegesetz) durch Prof. Dr. Dirk Revenstorf im Auftrag der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) und Deutschen Gesellschaft für Hypnose (DGH) eine „Expertise zur Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Hypnotherapie“ vorgelegt. Es musste geprüft werden, ob  und für welche Anwendungsgebiete die Hypnotherapie die Kriterien für eine wissenschaftliche Anerkennung erfüllt. Dabei ging es den Antragstellern natürlich neben der Wirksamkeit auch um die Erstattungsfähigkeit durch Krankenkassen etc.

Folgende Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Nebenwirkungen wurden aufgeführt:

  • Indikationen

    Für folgende Kategorien sehen die Antragsteller die Wirksamkeit empirisch als belegt bzw. zumindest eine Behandlung als indiziert an.

    tabelleQuelle: http://www.dgh-hypnose.de/images/upload/file/wissenschaftliche-anerkennung-expertise.pdf , S. 31, 23.07.2016, 12:34Uhr)

  • Kontraindikationen

    Absolute Kontraindikation wird von den meisten Autoren bei prodromalen Symptomen einer akuten Psychose empfohlen. Ferner bei floriden psychotischen Zuständen (Manie, schizophrener Schub). Bei paranoiden Vorstellungen von Hypnose lässt sich kaum ein Arbeitsbündnis aufbauen, und fehlende Therapiemotivation bei antisozialer Persönlichkeitsstörung wird auch durch Hypnose nicht beeinflussbar sein. Ferner liegt eine relative Kontraindikation bei bestimmten Persönlichkeitsbildern vor, sofern hier die Gefahr des Rapportverlustes besteht, wie etwa bei schweren Borderline- und narzistischen Störungen, zumindest in Therapiephasen, die durch Agieren des Patienten dominiert werden. Dies ist deshalb von Bedeutung, da die veränderte Realitätsorientierung in der hypnotischen Trance für den Patienten nur genutzt werden kann, solange der Kontakt zum Therapeuten aufrecht erhalten wird. Strittig ist die Anwendung der Hypnotherapie bei histrionischen Persönlichkeiten. Hier ist einerseits meist eine gute Suggestibilität gegeben auf der anderen Seite wird von manchen Autoren die Gefahr des Ausagierens vermutet (siehe Zindel 2001b). Zu beachten ist bei traumatisierten Personen, insbesondere Missbrauchsopfern, dass die hypnotische Situation selbst mit ihrer stark asymmetrischen Rollenverteilung leicht zur Metapher der Ohnmacht des Patienten geraten kann, die es gerade zu beheben gilt. Es ist daher in diesen Fällen dafür zu sorgen, dass der Patient/die Patientin die Kontrolle über die Trance und die Inhalte erhält. Dafür sind spezielle Vorkehrungen notwendig. Therapieaufträge, die beinhalten, dass unter Hypnose die Wahrheit über amnestische Kindheitserlebnisse herausgefunden werden soll, können in dieser Form nicht angenommen werden, da die Problematik der Fehlerinnerungen hinzu kommt.“

    Quelle: http://www.dgh-hypnose.de/images/upload/file/wissenschaftliche-anerkennung-expertise.pdf , S. 33, 23.07.2016, 12:34Uhr)

  • Unerwünschte Nebenwirkungen

    Auch bei hypnotischer Trance sind Nebenwirkungen beobachtet worden. Es gilt der althergebrachte Grundsatz, dass Wirkung auch immer mit Nebenwirkung verbunden sein kann.

    Folgende Nebenwirkungen wurden mit abnehmender Häufigkeit beobachtet:

    1. Emotionale Beeinträchtigung
    2. Kopfschmerz
    3. Übelkeit
    4. Rapportverlust (Verlust des hypnotischen Kontaktes zwischen Hypnotiseur und Klient)
    5. Weinen
    6. Dekompensation (Versagen der seelischen und körpereigenen Gegenregulations- und Reparaturvorgänge im Verlauf einer Erkrankung/Störung)
    7. Sexuelle Schwierigkeiten
    8. Abhängigkeit von der Hypnose

    Zudem kann man auch den Abbruch der Hypnose durch den Klienten (Drop-Out) und die geringe Hypnotisierbarkeit des Klienten (Suszeptibilität) als unerwünschte Nebenwirkung einordnen.

    Selbst leichte Nebeneffekte kommen lediglich in 15% Prozent der Fälle vor und schwerere Beeinträchtigungen nur in etwa 2% der Fälle (Bspw. sehr starkes Weinen). Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass damit die Hypnose bezüglich der unerwünschten Nebenwirkungen im Schnitt nicht schlechter oder besser dasteht als andere psychotherapeutische Verfahren.

    Quelle: http://www.dgh-hypnose.de/images/upload/file/wissenschaftliche-anerkennung-expertise.pdf , S. 163 ff., 23.07.2016, 12:34Uhr)