Welche Anliegen sind für Hypnose geeignet und welche nicht?

Es ist ein sehr weites Feld psychischer Störungen, persönlicher Probleme oder schlechter Angewohnheiten mit Hypnose erfolgreich behandelbar. Ich empfehle Hypnose mittels regressiver (rückwärtsgerichteter) oder progressiver (vorwärtsschauender) analytischer Techniken zur emotionalen und kognitiven Ergründung von persönlichen Fragestellungen, um Erkenntnis- sowie Lösungsprozesse einzuleiten

Grundsätzlich arbeite ich nur mit Anliegen und Klienten, für die mir die diagnostische Einordnung und die Hypnose-Anwendung eine kurz- bis mittelfristige Erfolgschance in Aussicht stellen. Besondere Schwerpunkte meiner Praxis finden Sie hier.

Zwei weitere Einschränkungen grundsätzlicher Art sind zu erwähnen.

  1. Es darf sich auch keine Behandlungsmethode ergeben, die besser geeignet wäre, um dem Betroffenen Linderung oder Heilung zu verschaffen.
  2. Es darf keine Kontraindikation bestehen.

Diese Entscheidung wird am Ende des ersten Termins nach der Anamnese gefällt.

Was bedeutet das praktisch für Ihr Anliegen?

  • Als absolute Ausschlusskriterien gelten die Kontraindikationen, die Prof. Dr. Dirk Revenstorf im Auftrag der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) und Deutschen Gesellschaft für Hypnose (DGH) im Januar 2003 dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (§ 11 Psychotherapiegesetz) vorgelegt hat.
  • Mit Kindern und Jugendlichen arbeite ich grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind im Bereich der Behandlung der Spritzen-Phobie bei zahnärztlicher Behandlung zu sehen. Grundsätzlich erfolgt diese Behandlung nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten.
  • Auch Schwangere hypnotisiere ich nicht. Gleiches gilt unter der Geburt oder für Frauen im Wochenbett.
  • Ich begleite mittels Hypnose nur den Entzug/Entwöhnung von der Tabak-Abhängigkeit.
  • Alle anderen stofflichen Abhängigkeiten gehören definitiv in die Hand eines Arztes. Aus ganz praktischer Erfahrung habe ich an dieser Stelle ein Anliegen.
    • Menschen mit Abhängigkeit/en von Alkohol, Benzodiazepinen und/oder Barbituraten rate ich dringend zu einer ärztlich kontrollierten Entgiftung. Bitte versuchen Sie keinesfalls im Alleingang von diesen Suchtmitteln loszukommen. Dies bedeutet Lebensgefahr durch Entzugsdelir mit vegetativer Deregulation, Krampfanfällen und/oder Atemstillstand.
    • Bitte wenden Sie sich an eine Suchtberatungsstelle oder Ihren Hausarzt.